Seniorenbetreuung: Abrechnung mit Pflegekasse / Pflegegrad möglich?

Grundsätzlich gibt es folgende Abrechnungsmöglichkeiten für die Leistung der Seniorenassistenz:

privat

  • Falls kein Pflegegrad besteht oder das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft ist, stehen Ihnen meine Leistungen natürlich ebenso zur Verfügung.
  • Meine Leistungen werden privat abgerechnet und können bei Bedarf nach § 35a Einkommensteuergesetz
    als haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig steuerlich berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater/in.

Mit Pflegegrad

  • Sollten Sie bereits einen Pflegegrad haben, können meine Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ab Pflegestufe 1 kann beispielsweise der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € genutzt werden.
  • Ab Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten der stundenweise Verhinderungspflege.

Über weitere Möglichkeiten und Details berate ich Sie gerne.

Senden Sie mir gerne eine Nachricht.